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Fitness-Abo

Mitgliedervertrag | Vertragsbedingungen

1. Parteien

Als Vertragsgeber tritt die Kollektivgesellschaft fitness birsbrugg GmbH, mit Sitz in 4127 Birsfelden BL, im folgenden fitness birsbrugg GmbH genannt auf.

2. Gültigkeit

Das Abonnement kann nur vom Vertrags-nehmer eingelöst werden. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind persönlich und nicht übertragbar. Das Gutscheinheft mit den Einzeleintritten oder die Zutrittskarte sind Bestandteil des Vertrages. Die Eintritte können nur eingelöst werden, wenn sie aus dem Gutscheinheft durch autorisiertes Personal von fitness birsbrugg GmbH entnommen werden können. Das Abonnement mit Einzeleintritten ist zeitlich 5 Jahre ab Vertragsbeginn gültig. Die Gültigkeit von anderen Vertragsformen richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Dauer von mindestens einem Monat.

3. Leistungsumfang Abonnement

Standort: fitness birsbrugg GmbH stellt die unten aufgeführten Leistungen im Siehe Ziffer 1 vereinbarten Center zur Verfügung.

Garderoben: fitness birsbrugg GmbH stellt dem Vertragsnehmer die Garderoben und Duschen während der Dauer seines Besuchs zur zweckmässigen Verfügung.

Training: fitness birsbrugg GmbH stellt dem Vertragsnehmer auf eigenes Risiko die Infrastrkutur sowie die Trainingsgeräte und Stretchingflächen während seines Besuches zur freien Benützung zur Verfügung. Der Vertragsnehmer kann eine ausgebildete Aufsichtsperson vor Ort konsultieren.

Beratung: fitness birsbrugg GmbH führt mit dem Vertragsnehmer alle 6 Monate bezw. einmal pro Trainingsperiode, eine Trainingsberatung durch. Der Vertragsnehmer meldet sich dafür selbstständig an. Bei der ersten Trainingsberatung wird neben der Risikoabklärung mittels eines Gesundheitsfragebogens die individuelle körperliche Trainingsbelastung für das Ausdauer- und Krafttraining ermittelt. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den vorgenannten Abklärungen wird ein persönlicher Trainingsplan erstellt, welcher ebenfalls ein Trainingsprotokoll beinhaltet. Im Anschluss an die erste Trainingsberatung wird ein individuell betreutes Training durchgeführt. Bei den weiteren Beratungen werden die vorgenannten Abklärungen bedarfsorientiert wiederholt und allfällig notwendige Trainingsanpassungen vorgenommen. Weitere individuelle Trainings sind nicht inbegriffen und können daher separat abgegolten werden.

Wellness: fitness birsbrugg GmbH stellt dem Vertragsnehmer auf eigenes Risiko die Wellnessanlage währen den Öffnungszeiten zwecks freier Benutzung und auf eigenes Risiko zur Verfügung.

4. Legitimation

Elektronisch: Der Eintritt in die Anlage ist für Inhaber nur mit der Zutrittskarte möglich. Bei Verlust, Defekt und Diebstahl muss schriftlich und per Post an die unter Ziffer 18 genannte Adresse die Bestellung für eine neue Zutrittskarte eingereicht werden. Die Kosten für die neue Karte inklusive Bearbeitungsgebühren betragen 25 CHF. Allfällige Guthaben auf der Karte gehen bei Missbrauch durch Dritte, Verlust, Diebstahl, Defekt, usw. verloren und zu Lasten des Vertragsnehmer. Spätestens 10 Tage nach Beendigung des Vertrages ist der Vertragsnehmer verpflichtet, die Karte am Empfang gegen Quittung abzugeben. Wird die Karte nicht termingerecht abgegeben, werden 70 CHF nachträglich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn die Karte nachträglich abgegeben wird.

Manuell: Der Eintrag in die Besucherliste ist vor jedem Eintritt in die Anlage obligatorisch und betriff im Wesentlichen die Mitglieder mit Einzeleintritten in Form von Wertgutscheinen.

5. Zahlungsmodus

Bei einer Rate: die Zahlung versteht sich für die darauffolgende Benützung des Abonnements und ist deshalb vor der Benützung derselben fällig.

Bei mehreren Raten: Die erste Teilzahlung ist innert 10 Tagen nach Vertragsbeginn fällig. Die zweite Teilzahlung ist einen Monat nach Vertragsbeginn fällig. Alle weiteren Teilzahlungen sind analog zur Zweiten jeweils innert Monatsfrist fällig. Leistet der Vertragsnehmer die Teilzahlung/Mahngebühr/Mehrwertsteuer oder einen Teilbetrag davon nicht fristgerecht, so kommt er damit ohne Mahnung in Verzug. Ist der Vertrags-nehmer mit der Bezahlung der Einschreibegebühr/Teilzahlung/ Mahngebühr/Mehrwertsteuer oder eines Teilbetrages davon in Verzug, so hat fitness birsbrugg GmbH das Recht, sämtliche offenen Forderungen für die restliche Vertragsdauer sofort einzufordern. Dies gilt auch dann, wenn der Verzug nachträglich ausgeglichen wird.

6. Reduktion Junior

Diese Reduktion ist nur für Schüler, Lehrlinge und Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr und nur für eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten möglich. Der Vertragsnehmer bestätigt seine Berechtigung an dieser Reduktion und kann sich entsprechend ausweisen. Unrechtmässig erworbene Reduktionen können nachgefordert werden. Veränderungen, welche die Reduktion aufheben sind an die unter Ziffer 18 der Bedingungen genannte Adresse schriftlich anzumelden. Ist bei einer allfälligen Verlängerung des Vertrages die Reduktionsberechtigung nicht mehr vorhanden, so treten die Konditionen ohne Reduktion in Kraft.

7. Mehrwert und Konsumsteuern

Die Preise verstehen sich inklusive die Schweizer Mehrwertsteuer. Wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht, so hat fitness birsbrugg GmbH das Recht, die entsprechende Differenz beim Vertragsnehmer einzufordern. Konsumsteuern, welche fitness birsbrugg GmbH belastet werden, können beim Vertragsnehmer eingefordert werden.

8. Nichtbenutzen der Leistungen

Das Nichtbenutzen der Leistungen oder Teile davon, wie unter Ziffer 3 beschrieben, berechtigen in keinem Fall zu Reduktion oder Rückforderung von Zahlungen.

9. Umwandlung

Der Vertragsnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, verbleibende Eintritte des Abonnements als Wertgutscheine an eine von fitness birsbrugg GmbH angebotene Vertragsvariante an Zahlung zu geben.

10. Vergütungen infolge Betriebsunterbrechung

Bei kürzeren Betriebsunterbrechungen bis zu 14 Tagen pro Unterbrechung, höchstens aber während 28 Tagen im Jahr erfolgt keine Vergütung. Bei längeren Betriebsunterbrechungen erfolgt eine Vergütung. Vergütungen verstehen sich als zeitliche Gutschriften nach Ablauf der Vertragsdauer.

11. Vergütungsgesuche

Bei Verhinderung an der Benutzung der Einrichtungen kann fitness birsbrugg GmbH dem Vertragsnehmer eine Vergütung gewähren. Vergütungen verstehen sich als zeitliche Gutschriften nach Ablauf der Vertragsdauer. Der Zahlungsmodus bleibt in jedem Fall bestehen. Voraussetzung für die Gewährung einer Vergütung ist der Nachweis eines wichtigen Grundes und die termingerechte Bezahlung aller noch offenen Forderungen. Vergütungsgesuche sind ausschliesslich schriftlich und per Post an die unter Ziffer 18 der Bedingungen genannte Adresse zu richten.

12. Gebühren und Verzugsschaden

Für jede 2. und weitere Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 CHF erhoben. Für Adressnachforschungen werden 50 CHF berechnet, sofern sie nicht gemäss Ziffer 10 angezeigt wird. Erfolgen die unter Ziffer 7 vereinbarten Zahlungen trotz zweiter Mahnung nicht fristgerecht, so gilt ein Verzugsschaden von 100 CHF als geschuldet

13. Adressänderung

Jede Adressänderung ist mindestens 10 Tage nach dem Umzug an die unter Ziffer 18 der Bedingungen genannte Adresse zu melden.

14. Verlust

Für den Verlust von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.

15. Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind persönlich und nicht übertragbar.

16. Nebenabreden

Nebenabreden sind ungültig.

17. Kündigung

Der Vertrag ist für die umseitig angegebene Vertragsdauer fest abgeschlossen. Wird er nicht mindestens 60 Tage vor Ablauf derselben durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt, verlängert er sich jeweils stillschweigend um die gleiche Vertragsdauer. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn spätestens am letzten Tag vor Beginn der 60-tägigen Frist an, die unter Ziffer 18 der Bedingungen genannte Adresse zugekommen ist. Die Vertragsform mit der Laufzeit von 1 Monat muss nicht gekündigt werden. Wertgutscheine verfallen automatisch 5 Jahre nach Vertragsbeginn und verlängern sich nicht automatisch. Die gesonderten Bedingungen zu den Wertgutscheinen gemäss Ziffer 2 und 4 sind zu beachten.

18. Korrespondenzadresse

fitness birsbrugg GmbH
Hauptstrasse 36
4127 Birsfelden

19. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand Birsfelden.

 

Birsfelden, 10.07.2023